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Bibliographischer Nachweis

Die Wissensbilanzverordnung (WBV 2010) verpflichtet österreichische Universitäten seit 2012, die Veröffentlichungen ihres wissenschaftlichen/künstlerischen Personals öffentlich zugänglich zu dokumentieren. Gemäß §13 (2) der WBV 2010 müssen die unter der Kennzahl "3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals" erfassten Publikationen mit vollständigen bibliografischen Angaben versehen werden. Diese Nachweise müssen nach Berichtsjahr, Publikationstyp und Wissenschafts-/Kunstzweig kategorisiert sein und für mindestens die drei jüngsten Wissensbilanzen öffentlich abrufbar sein.

Liste der Publikationen ab 2014 (in Arbeit)

Bibliographischer Nachweis vor 2014

Bibliographischer Nachweis der mdw 2013

Sortierung nach Titel (PDF)
Sortierung nach Publikationstyp (PDF)
Sortierung nach Wissenschafts-/Kunstzweige (PDF)
Sortierung nach Berichtsjahr (PDF)


Bibliographischer Nachweis der mdw 2012

Sortierung nach Titel (PDF)
Sortierung nach Publikationstyp (PDF)
Sortierung nach Wissenschafts-/Kunstzweige (PDF)
Sortierung nach Berichtsjahr (PDF)